Keiner kann alles. Viele können etwas.
Zusammen erreichen wir den Gipfel.

Aktuelle Rechtsänderung
Abfallbilanzverordnung: ab 01. Jänner 2012 beginnt die elektronische Aufzeichnungspflicht für Personen, welche mehr als 29 Abfallarten und mehr als 15.000 t nicht gefährliche / 2.000 t gefährliche Abfälle sammeln oder behandeln

Betriebsanlagenüberprüfung gem. § 82b GewO

Keine Behördenprobleme durch die Gewerbeüberprüfung nach §82b GewO!

Als gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage ist eine Gewerbeüberprüfung alle 5 Jahre verpflichtet vorgeschrieben. Dabei ist zu kontrollieren ob die Betriebsanlage noch dem genehmigten Zustand entspricht und ob alle geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden.  Im besonderen ist dabei die Einhaltung aller Betriebsanlagenbescheide zu überprüfen.

Wir unterstützen Sie in allen dafür notwendigen Prozessen, wie Überprüfung der vorhanden Pläne und behördlichen Auflagen, Erstellung des Prüfberichts, etc..

Aktuelle Rechtsänderung
Abfallverbrennungs-verordnung: ab 01. Jänner 2012 ist diese VO auf Ersatzbrennstoffe anzuwenden
Aktuelle Rechtsänderung
AWG-Novelle 2011: bis 31. Jänner 2012 ist für befugte Sammler und Behandler nicht gefährlicher Abfälle, welche keine natürliche Person sind, eine verantwortliche Person der Behörde bekannt zu geben