Keiner kann alles. Viele können etwas.
Zusammen erreichen wir den Gipfel.

Aktuelle Rechtsänderung
Abfallbilanzverordnung: ab 01. Jänner 2012 beginnt die elektronische Aufzeichnungspflicht für Personen, welche mehr als 29 Abfallarten und mehr als 15.000 t nicht gefährliche / 2.000 t gefährliche Abfälle sammeln oder behandeln

Umweltmanagement

Ökologische Betriebsführung bedeutet Kosteneinsparung!

Ein organisiertes Umweltmanagement beugt späteren Folgekosten vor und zeigt die Wirksamkeit von Umweltschutzmaßnahmen im Betrieb auf. Dies lässt sich durch Zertifikate wie DIN EN ISO 14001, EMAS III und ISO 16001 erreichen.

Wir unterstützen Sie im Aufbau und der Optimierung eines Umweltmanagementsystems, sowie bei der Durchführung von internen Audits.

Des weiteren bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen externen Umweltmanagementbeauftragten und / oder Abfallbeauftragten bereitzustellen, welche Ihnen bei der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten sowie bei der Überprüfung der rechtskonformen Betriebsführung behilflich sind.

Aktuelle Rechtsänderung
Abfallverbrennungs-verordnung: ab 01. Jänner 2012 ist diese VO auf Ersatzbrennstoffe anzuwenden
Aktuelle Rechtsänderung
AWG-Novelle 2011: bis 31. Jänner 2012 ist für befugte Sammler und Behandler nicht gefährlicher Abfälle, welche keine natürliche Person sind, eine verantwortliche Person der Behörde bekannt zu geben