Keiner kann alles. Viele können etwas.
Zusammen erreichen wir den Gipfel.

Aktuelle Rechtsänderung
Abfallbilanzverordnung: ab 01. Jänner 2012 beginnt die elektronische Aufzeichnungspflicht für Personen, welche mehr als 29 Abfallarten und mehr als 15.000 t nicht gefährliche / 2.000 t gefährliche Abfälle sammeln oder behandeln

Arbeits- und Betriebssicherheit

Gewinnen Sie Vertrauen und Minimieren sie Ihre Haftungsrisiken!

Als Unternehmer/in sind Sie dafür verantwortlich, dass viele verschiedene Auflagen bei Ihnen im Unternehmen eingehalten werden.

Solange nichts passiert und niemand die Einhaltung dieser Vorschriften extern überprüft (z.B. Arbeitsinspektor, Gewerbebehörde etc.), fällt einem oft gar nicht auf, wie vielen Gefahren man als Verantwortungsträger ausgesetzt ist.


Erst nach einem Arbeitsunfall eines Mitarbeiters mit schwerwiegenden Folgen, zeigt sich die Größe der Verantwortung. Oftmals wird erst dann erkannt, welche Nachweise zur Einhaltung von Vorschriften unzureichend vorliegen.

Wir helfen Ihnen durch OHSAS 18001 und SCC Gefahrenquellen abzubauen, Haftungsrisiken zu mindern und das Sicherheitsbewusstsein zu steigern.

Aktuelle Rechtsänderung
Abfallverbrennungs-verordnung: ab 01. Jänner 2012 ist diese VO auf Ersatzbrennstoffe anzuwenden
Aktuelle Rechtsänderung
AWG-Novelle 2011: bis 31. Jänner 2012 ist für befugte Sammler und Behandler nicht gefährlicher Abfälle, welche keine natürliche Person sind, eine verantwortliche Person der Behörde bekannt zu geben