Keiner kann alles. Viele können etwas.
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Aktuelle Rechtsänderung
Abfallbilanzverordnung: ab 01. Jänner 2012 beginnt die elektronische Aufzeichnungspflicht für Personen, welche mehr als 29 Abfallarten und mehr als 15.000 t nicht gefährliche / 2.000 t gefährliche Abfälle sammeln oder behandeln

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Aktuelle Rechtsänderung
Abfallverbrennungs-verordnung: ab 01. Jänner 2012 ist diese VO auf Ersatzbrennstoffe anzuwenden
Aktuelle Rechtsänderung
AWG-Novelle 2011: bis 31. Jänner 2012 ist für befugte Sammler und Behandler nicht gefährlicher Abfälle, welche keine natürliche Person sind, eine verantwortliche Person der Behörde bekannt zu geben